Als Facharzt für Psychotherapie biete ich Ihnen in meiner Privatpraxis einen geschützten Raum, um gemeinsam Ihre Situation in Ruhe zu analysieren und unbewusste Muster und Blockaden besser zu verstehen. Dabei betrachten wir wertfrei die Dynamiken hinter Ihren Symptomen und erarbeiten Wege, wie Sie wieder mehr Leichtigkeit, Selbstbestimmung und Zugang zu eigenen Lösungswegen finden.
- Klassische Sitzung (50–60 Minuten): Der bewährte Rhythmus für kontinuierliche Entwicklung und Stabilisierung.
- Intensivbehandlung (80–90 Minuten): Ein erweitertes Zeitfenster, um ohne Zeitdruck tief in Prozesse einzutauchen – besonders wertvoll in akuten Krisenphasen oder für fokussierte therapeutische Arbeit.
Ich kann Sie professionell unterstützen
- bei Ängsten und innerer Unruhe
- bei depressiven Verstimmungen und Erschöpfung
- in persönlichen Krisen und belastenden Lebensphasen
- bei anhaltender Überforderung
- bei Selbstzweifeln und Selbstwertthemen
- bei wiederkehrenden Beziehungs- und Bindungsmustern
- im Umgang mit belastenden Gefühlen und inneren Konflikten
- während Trennungs-, Verlust- und Veränderungsprozessen
- in der Verarbeitung belastender Erfahrungen
- bei dem Wunsch nach persönlicher Veränderung und Weiterentwicklung

Frequenz und Dauer der Sitzungen
In unserem Erstgespräch vereinbaren wir eine für beide Seiten stimmige Sitzungsfrequenz. Sie haben die Möglichkeit zwischen einer klassischen Sitzung (50-60 Minuten) und einer intensiven Sitzung (80 bis 90 Minuten) zu wählen. In der Regel finden klassische psychotherapeutische Sitzungen im ein- bis zweiwöchigen Rhythmus und Intensivsitzungen im zwei- bis dreiwöchigem Rhythmus statt.
Honorar
Reguläre Sitzung (50-60 Minuten):
125 €
brutto.
Intensivbehandlung (80-90 Minuten):
180€
brutto.
Die Zahlung erfolgt nach Rechnungsstellung.
Für den Fall, dass Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, lassen sich Sitzungen jederzeit 36 Stunden im Voraus kostenfrei stornieren und umbuchen. Bitte beachten Sie, dass bei Absagen durch die Klient:innen innerhalb von 36 Stunden vor dem vereinbarten Termin ein Ausfallhonorar in Höhe von 75 % des Gesamthonorars zu entrichten ist.